Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität
Der Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (Comparability) ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der die formale Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Jahresabschlüsse sicherstellen soll. Dazu müssen die Wertansätze der Eröffnungsbilanz mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen. Außerdem sind die Gliederung von Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung sowie grundsätzlich der Abschlussstichtag beizubehalten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 100)
Beispiel: Ein Unternehmen weist in der Schlussbilanz 2025 eine Maschine mit 80.000 € aus. In der Eröffnungsbilanz 2026 muss dieselbe Maschine ebenfalls mit 80.000 € angesetzt werden. Auch die Gliederung der Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung bleibt gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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