Grundsatz der Bilanzkontinuität
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Der Grundsatz der Bilanzkontinuität besagt, dass Bilanz und Bewertung eines Unternehmens über die Jahre hinweg einheitlich und vergleichbar bleiben müssen. Dazu gehört, dass die Eröffnungsbilanz eines Jahres mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmt, dass Bilanz und GuV immer gleich gegliedert werden und dass einmal gewählte Bewertungsmethoden und Wahlrechte beibehalten werden, sofern keine besonderen Gründe für eine Änderung vorliegen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 117)
Beispiel: Ein Unternehmen weist seinen Fuhrpark seit Jahren als eigene Position im Anlagevermögen aus. Auch im neuen Geschäftsjahr muss dieser Posten wieder genau an derselben Stelle erscheinen. Außerdem verwendet das Unternehmen für seine Maschinen seit Jahren die lineare Abschreibung – diese Methode darf es nicht ohne besonderen Grund ändern. Dadurch bleiben Bilanz und Bewertung von Jahr zu Jahr vergleichbar.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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