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Grundrechnung

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Grundrechnung ist eine zweckneutrale und universell auswertbare Datenbasis des internen Rechnungswesens. In ihr werden die notwendigen Basisdaten zentral erfasst, sodass sie für unterschiedliche Standardauswertungen und Sonderauswertungen genutzt werden können. Sie verbindet Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung und dient insbesondere als Grundlage der Einzelkostenrechnung. Dabei werden Kosten möglichst vollständig als Einzelkosten erfasst und nicht durch Schlüsselungen verteilt. Die Daten werden nach Mengen- und Wertgrößen sowie nach Kosteneinflussgrößen strukturiert und können für unterschiedliche betriebliche Entscheidungen ausgewertet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 100)


Beispiel: Ein Unternehmen erfasst in seiner Grundrechnung 100.000 € Materialkosten, 60.000 € Lohnkosten und 40.000 € Maschinenkosten jeweils zusammen mit den zugehörigen Mengen und Bezugsobjekten. Für eine Entscheidung über einen zusätzlichen Auftrag von 200.000 € Erlös werden anschließend nur die durch diesen Auftrag direkt ausgelösten Kosten von 120.000 € herangezogen. Der daraus entstehende Deckungsbeitrag von 80.000 € dient als Entscheidungsgrundlage.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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