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Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind Rechte an einem Grundstück, die als Sicherheit für eine Forderung dienen. Sie ermöglichen dem Gläubiger im Falle der Nichtzahlung, das Grundstück zwangsweise zu verwerten. Die wichtigsten Grundpfandrechte sind die Hypothek (§§ 1113 ff. BGB) und die Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB). Der Unterschied: Die Hypothek ist akzessorisch und hängt von einer Forderung ab, während die Grundschuld auch unabhängig von einer konkreten Forderung bestehen kann. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 395 f.)


Beispiel: Ein Hausbesitzer nimmt ein Darlehen von der Bank auf, um sein Haus zu renovieren. Zur Absicherung bestellt er eine Grundschuld auf sein Grundstück. Sollte er das Darlehen nicht zurückzahlen, darf die Bank das Haus zwangsversteigern, um ihre Forderung zu befriedigen. Nach Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld gelöscht oder für ein neues Darlehen wiederverwendet werden.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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