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Grundkapital

Das Grundkapital ist das gezeichnete, konstante Eigenkapital einer Aktiengesellschaft, das den von den Aktionären übernommenen Nennbetrag der Aktien widerspiegelt. Es wird in voller Höhe in der Bilanz ausgewiesen und bleibt unverändert, solange die Hauptversammlung keine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung beschließt. (vgl. Roos 2024, S. 276)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft wird mit einem Grundkapital von 500.000 € gegründet, das in 500.000 Aktien zu je 1 € eingeteilt ist. Dieses Grundkapital wird dauerhaft in der Bilanz ausgewiesen und verändert sich weder durch Gewinne noch durch Verluste, sondern nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung zur Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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