Grundgesamtheit
Die Grundgesamtheit ist die Gesamtheit aller Merkmalsträger, für die eine Untersuchung gelten soll. (vgl. Lübke/Vogt 2014, S. 3)
Beispiel: Wenn das Wahlverhalten aller wahlberechtigten Bürger Deutschlands analysiert werden soll, bilden diese die Grundgesamtheit.
Lübke, K.; Vogt, M. (2014): Angewandte Wirtschaftsstatistik. Daten und Zufall. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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