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Grundgesamtheit

23. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Grundgesamtheit ist die Gesamtheit aller Merkmalsträger, für die eine Untersuchung gelten soll. (vgl. Lübke/Vogt 2014, S. 3)


Beispiel: Wenn das Wahlverhalten aller wahlberechtigten Bürger Deutschlands analysiert werden soll, bilden diese die Grundgesamtheit.


Lübke, K.; Vogt, M. (2014): Angewandte Wirtschaftsstatistik. Daten und Zufall. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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