Grunddienstbarkeiten
- Andreas Armster

- 5. Okt.
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Grunddienstbarkeiten sind Rechte, die ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks einschränken oder dessen Nutzung erlauben. Sie berechtigen z. B. dazu, über ein Nachbargrundstück zu gehen oder bestimmte Handlungen auf dem Nachbargrundstück zu untersagen. Diese Rechte gelten gegenüber allen aktuellen und zukünftigen Eigentümern. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 393)
Beispiel: Ein Grundstückseigentümer darf über das Nachbargrundstück fahren, um zu seiner Garage zu gelangen. Dieses Wegerecht wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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