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Grundbuch

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register des Grundbuchamts, in dem die Rechte an Grundstücken eingetragen werden. Es enthält unter anderem Angaben zum Eigentümer, zu Belastungen und zu Grundpfandrechten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 292)


Beispiel: Eine Person kauft ein Grundstück. Im Grundbuch, Abteilung I, wird sie als Eigentümer eingetragen. Nimmt sie für den Kauf einen Kredit auf und wird das Grundstück als Sicherheit belastet, wird beispielsweise die Hypothek in Abteilung III eingetragen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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