Großkredit
Ein Großkredit ist ein Kredit einer Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der mehr als 15 % des haftenden Eigenkapitals der Bank beträgt. Großkredite müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, um das Risiko für die Bank zu begrenzen. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Eine Bank verfügt über 100 Mio. € haftendes Eigenkapital. Ein Kredit an ein Unternehmen beträgt 20 Mio. €. Da 20 Mio. € mehr als 15 % des Eigenkapitals sind, handelt es sich um einen Großkredit.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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