Großaktionär
Ein Großaktionär ist ein Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, der über einen größeren Anteil des Aktienkapitals verfügt und dadurch einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann. Besonders wichtig ist eine Beteiligung von mindestens 25 %, da damit wichtige Beschlüsse blockiert werden können. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Ein Aktionär besitzt 30 % der Aktien einer AG. Bei einer wichtigen Entscheidung, für die eine Dreiviertelmehrheit erforderlich ist, kann er mit seinen 30 % die notwendige Mehrheit verhindern und hat damit erheblichen Einfluss auf die Entscheidung.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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