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Goldene Finanzierungsregel

8. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass Vermögensgegenstände entsprechend ihrer Bindungsdauer finanziert werden sollen: Langfristiges Vermögen ist durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) und kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital zu decken. Ziel ist die Wahrung der Fristenkongruenz, um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern. (vgl. Roos 2024, S. 399 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) von 1.000.000 €. Ihm stehen 1.200.000 € langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) zur Verfügung. Das Verhältnis beträgt 1.000.000 / 1.200.000 = 0,83 und liegt damit unter 1. Die goldene Finanzierungsregel ist erfüllt, da das langfristige Vermögen vollständig durch langfristiges Kapital finanziert ist.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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