Goldene Bilanzregel
Die Goldene Bilanzregel besagt, dass langfristiges Vermögen mit langfristigem Kapital und kurzfristiges Vermögen mit kurzfristigem Kapital finanziert werden soll. (vgl. Puke 2023, S. 136 f.)
Beispiel: Eine Maschine (Anlagevermögen) wird mit einem 10-jährigen Bankdarlehen statt mit einem kurzfristigen Kontokorrentkredit finanziert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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