Goldene Bilanzierungsregel
Die Goldene Bilanzierungsregel ist eine Finanzierungsregel für das Anlagevermögen. In der engen Definition soll das Anlagevermögen ausschließlich durch Eigenkapital finanziert werden. Die weite Definition erlaubt zusätzlich die Finanzierung durch langfristiges Fremdkapital. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 98)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt Anlagevermögen von 500.000 €. Nach der engen Regel müssten dafür 500.000 € Eigenkapital zur Verfügung stehen. Nach der weiten Regel könnten beispielsweise 300.000 € Eigenkapital und 200.000 € langfristiges Fremdkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens eingesetzt werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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