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Golden-Rule-Defizit

Das Golden-Rule-Defizit besagt, dass der Staat neue Schulden nur in Höhe seiner öffentlichen Investitionsausgaben aufnehmen soll. Konsumausgaben müssen durch laufende Einnahmen (Steuern) finanziert werden, während kreditfinanzierte Investitionen gerechtfertigt sind, weil ihr Nutzen auch zukünftigen Generationen zugutekommt. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 393 ff.)


Beispiel: Der Staat nimmt im Jahr neue Schulden von 10 Mrd. € auf und investiert diese in Straßen, Schulen und digitale Infrastruktur. Da die Neuverschuldung genau den Investitionsausgaben entspricht, ist das Defizit nach der Golden Rule zulässig. Würde er hingegen 10 Mrd. € Schulden aufnehmen, aber nur 6 Mrd. € investieren und 4 Mrd. € für laufenden Konsum ausgeben, läge kein Golden-Rule-Defizit mehr vor.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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