GmbH & Co. KG
- Andreas Armster

- 30. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die unbeschränkt haftende Komplementärin keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Dadurch wird die persönliche Haftung der Gesellschafter auf das Vermögen der GmbH beschränkt, und es ist zudem möglich, dass die GmbH von einem fremden Geschäftsführer geleitet wird, wodurch auch in der KG Fremdorganschaft realisiert werden kann. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 314)
Beispiel: Eine GmbH & Co. KG vertreibt Maschinen. Die GmbH ist Komplementärin, ein Angestellter der GmbH übernimmt die Geschäftsführung. Die Kommanditisten bringen Kapital ein, haften aber nur bis zur Höhe ihrer Einlage, während die GmbH als Komplementärin nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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