Gläubigerschutzprinzip
Das Gläubigerschutzprinzip ist ein grundlegendes Rechnungslegungsprinzip des deutschen Handelsrechts. Es soll die Interessen der Gläubiger eines Unternehmens schützen und findet insbesondere im Vorsichtsprinzip und im Imparitätsprinzip seinen Ausdruck. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 97 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Forderung von 100.000 €, bei der ein Ausfall von 30.000 € erwartet wird. Aufgrund des Gläubigerschutzprinzips wird der erwartete Verlust berücksichtigt und die Forderung entsprechend niedriger bewertet. Dadurch wird verhindert, dass das Vermögen und der Gewinn zu hoch ausgewiesen werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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