Gläubigerschutz
Gläubigerschutz umfasst alle gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Gläubiger ihr verliehenes Geld einschließlich Zinsen zurückerhalten. Dazu gehören z. B. Bilanzierungsregeln, Ausschüttungssperren und Regelungen bei Insolvenz. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat 100.000 € Gewinn. Es darf diesen Gewinn nicht vollständig an die Gesellschafter ausschütten, wenn dadurch das zur Schuldentilgung notwendige Vermögen gefährdet würde. Dadurch wird sichergestellt, dass z. B. ein Gläubiger mit einer Forderung von 50.000 € weiterhin auf die Rückzahlung hoffen kann.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare