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Gläubigergefährdung

Von Gläubigergefährdung spricht man, wenn sich ein Kreditgeber übermäßige Sicherheiten einräumen lässt und dadurch die Interessen anderer Gläubiger erheblich beeinträchtigt werden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 113)


Beispiel: Ein Kreditgeber lässt sich vom Schuldner Sicherheiten übertragen, die den Kreditbetrag weit übersteigen, und nimmt damit in Kauf, dass andere Gläubiger keine realistische Möglichkeit mehr haben, ihre Forderungen zu befriedigen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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