Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses von einem Schuldner eine Leistung verlangen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 285)
Beispiel: Eine Bank leiht einer Person 10.000 €. Die Bank ist der Gläubiger, weil sie die Rückzahlung des Geldes verlangen kann. Die Person ist der Schuldner.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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