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Gliedertaxe

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bestimmung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angesetzt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 286)


Beispiel: Nach einem Unfall verliert eine Person die Funktionsfähigkeit eines Arms. Mithilfe der Gliedertaxe wird dafür ein bestimmter Invaliditätsgrad festgelegt, der für die Leistung der Unfallversicherung entscheidend ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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