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Gleichordnungskonzern

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Gleichordnungskonzern ist eine Konzernart, bei der die Konzernunternehmen rechtlich und wirtschaftlich gleichgeordnet sind. Es besteht somit keine Mutter-Tochter-Beziehung, obwohl ein Unternehmen die einheitliche Leitung des Konzerns übernimmt (§ 18 Abs. 2 AktG). (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 98)


Beispiel: Zwei Unternehmen, A und B, sind rechtlich selbstständig und stehen gleichgeordnet nebeneinander. Unternehmen A übernimmt jedoch die einheitliche Leitung und koordiniert beispielsweise die Finanzplanung und Investitionsplanung beider Unternehmen. Damit liegt ein Gleichordnungskonzern vor.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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