Giralgeld
Giralgeld ist Geld des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das von Kreditinstituten in Form von Sichtguthaben geschaffen wird. Es kann jederzeit durch Abhebung, Übertragung oder Überweisung verwendet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 284 f.)
Beispiel: Auf dem Girokonto einer Person befinden sich 2.000 €. Dieses Guthaben ist Giralgeld, über das die Person beispielsweise durch eine Überweisung von 500 € verfügen kann.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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