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Gewährleistung

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer oder Hersteller für Mängel einer verkauften oder hergestellten Sache einsteht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 280)


Beispiel: Ein Kunde kauft einen neuen Laptop, der bereits bei der Lieferung nicht funktioniert. Der Verkäufer muss für diesen Mangel im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung einstehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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