Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag ist der Teil des Vorjahresgewinns, der nicht ausgeschüttet, sondern ins neue Geschäftsjahr übernommen wird. Er gehört zum Eigenkapital und kann für zukünftige Ausschüttungen oder Rücklagenbildung verwendet werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 337)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielte im Vorjahr einen Bilanzgewinn von 52 Mio. €, wovon 51,8 Mio. € ausgeschüttet wurden. Die verbleibenden 0,2 Mio. € werden als Gewinnvortrag ins neue Geschäftsjahr übernommen und gehören zum Eigenkapital.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas




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