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Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen sind Eigenkapital, das aus nicht ausgeschütteten Gewinnen (Thesaurierung) gebildet wird und dem Unternehmen als Innenfinanzierung dient. Sie entstehen aus dem Jahresüberschuss oder Gewinnvorträgen und können gesetzlich, satzungsmäßig oder frei gebildet werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 296 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirtschaftet im Geschäftsjahr einen Gewinn von 100.000 €. Statt den gesamten Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten, werden 20.000 € in die gesetzliche Rücklage und 30.000 € in eine satzungsmäßige Rücklage eingestellt. Somit verbleiben 50.000 € für Ausschüttungen, während die insgesamt 50.000 € als Gewinnrücklagen im Eigenkapital verbleiben und dem Unternehmen für zukünftige Investitionen oder zur Stärkung der Finanzlage zur Verfügung stehen.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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