Gewinnrealisation
Die Gewinnrealisation bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Gewinn als realisiert gilt. Grundsätzlich gilt ein Gewinn als realisiert, wenn die geschuldete Leistung erbracht wurde. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 95)
Beispiel: Ein Unternehmen verkauft eine Maschine für 50.000 €, deren Kosten 40.000 € betragen. Sobald die Maschine geliefert und damit die geschuldete Leistung erbracht wurde, gilt der Gewinn von 10.000 € als realisiert.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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