Gewinnermittlungsverfahren
Das Gewinnermittlungsverfahren bezeichnet die Verfahren zur Ermittlung des Gewinns einer Periode. Im Handelsrecht wird der Gewinn bei doppelter Buchführung über die Gewinnrechnung und Verlustrechnung und die Bilanz ermittelt. Steuerrechtlich ergibt sich der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG grundsätzlich aus dem Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende und am Anfang des Wirtschaftsjahres, korrigiert um Entnahmen und Einlagen. Im internen Rechnungswesen wird der Betriebsgewinn dagegen auf Grundlage kostenrechnerischer Daten über die Erfolgsrechnung bzw. Ergebnisrechnung ermittelt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 95)
Beispiel: Das Betriebsvermögen eines Unternehmens beträgt zu Jahresbeginn 500.000 € und am Jahresende 620.000 €. Im Laufe des Jahres wurden 20.000 € entnommen und 10.000 € eingelegt. Der steuerliche Gewinn beträgt somit 130.000 € (620.000 € − 500.000 € + 20.000 € − 10.000 €).
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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