Gewinnermittlungsart
Die Gewinnermittlungsart beschreibt die Methode, mit der ein Unternehmen seinen Gewinn ermittelt (z. B. Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart dürfen Einnahmen und Ausgaben weder doppelt noch gar nicht berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 134)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer wechselt von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung, weil er buchführungspflichtig wird. Dabei wird der Gewinn so angepasst, dass keine Geschäftsvorfälle doppelt oder gar nicht erfasst werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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