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AutorenbildAndreas Armster

Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung bedeutet, dass ein Teil des Unternehmensgewinns, der weder im Unternehmen verbleibt noch an die Eigentümer ausgeschüttet wird, an die Mitarbeiter verteilt wird. Wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt, erhalten die Mitarbeiter auch keine erfolgsabhängige Sonderzahlung. (vgl. Huf 2020, S. 82)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen erwirtschaftet am Jahresende einen Gewinn von 1 Million Euro. Ein Teil davon wird nicht im Unternehmen belassen, sondern an die Mitarbeiter verteilt. Wenn das Unternehmen jedoch keinen Gewinn macht, gibt es für die Mitarbeiter keine zusätzliche Zahlung.


Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler

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