Gewinnausweis und Verlustausweis
Der Gewinnausweis und Verlustausweis zeigt den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens in der Bilanz. Dabei gilt das Vorsichtsprinzip: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind, Verluste müssen bereits bei erkennbaren Risiken berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 135)
Beispiel: Ein Unternehmen erwartet einen Verlust aus einer offenen Forderung. Dieser wird bereits in der Bilanz berücksichtigt, obwohl der tatsächliche Zahlungsausfall noch nicht eingetreten ist.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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