Gewinn- und Verlustbeteiligung
Die Gewinn- und Verlustbeteiligung regelt, wie die Gesellschafter einer Gesellschaft am Gewinn und Verlust beteiligt werden. Die Verteilung wird grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Fehlt eine solche Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die je nach Gesellschaftsform unterschiedlich sind. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 96)
Beispiel: Zwei OHG-Gesellschafter haben Kapitalanteile von 100.000 € und 50.000 € und erzielen einen Gewinn von 20.000 €. Zunächst erhält jeder 4 % seines Kapitalanteils, also 4.000 € bzw. 2.000 €. Der verbleibende Gewinn von 14.000 € wird nach Köpfen verteilt, sodass jeder weitere 7.000 € erhält. Damit bekommt der erste Gesellschafter insgesamt 11.000 € und der zweite 9.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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