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Gewillkürtes Betriebsvermögen

9. Juli
1 Min. Lesezeit

Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch Privatvermögen sind, aber dem Betrieb dienen und vom Unternehmer freiwillig dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. (vgl. Puke 2023, S. 132 f.)


Beispiel: Ein Selbstständiger nutzt sein Grundstück zu 30 % betrieblich und ordnet es bewusst seinem Betriebsvermögen zu. Es gilt als gewillkürtes Betriebsvermögen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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