Gewerblicher Grundstückshandel
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn Grundstücke nicht nur privat verwaltet, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht planmäßig gekauft und verkauft werden (z. B. Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze). (vgl. Puke 2023, S. 130 f.)
Beispiel: Eine Person verkauft innerhalb von fünf Jahren vier Eigentumswohnungen mit Gewinn. Da die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird, liegt in der Regel ein gewerblicher Grundstückshandel vor.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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