Gewerblich infizierte Personengesellschaft
- Andreas Armster

- 22. Apr.
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Eine gewerblich infizierte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) liegt vor, wenn eine Personengesellschaft neben einer eigentlich nicht gewerblichen Tätigkeit auch gewerblich tätig ist. Die Folge ist, dass alle Einkünfte insgesamt als gewerblich gelten und z. B. der Gewerbesteuer unterliegen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 61)
Beispiel: Eine GbR betreibt eigentlich eine physiotherapeutische Praxis (freiberuflich). Zusätzlich verkauft sie Fitnessprodukte. Durch den Verkauf (gewerbliche Tätigkeit) wird die gesamte GbR gewerblich infiziert. Alle Einkünfte gelten nun als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG).
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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