Gewerblich geprägte Personengesellschaft
- Andreas Armster

- 22. Apr.
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Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) liegt vor, wenn eine an sich nicht gewerblich tätige Personengesellschaft (z. B. Vermietung) aufgrund ihrer Struktur als gewerblich gilt, insbesondere wenn nur Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und die Geschäftsführung übernehmen. Die Folge ist, dass die Einkünfte als gewerblich gelten, auch ohne echte gewerbliche Tätigkeit. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 61)
Beispiel: Eine GmbH & Co. KG vermietet nur ein Gebäude (eigentlich Einkünfte aus Vermietung). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ausschließlich eine GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Dadurch gilt die KG als gewerblich geprägt. Die Einkünfte werden als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) behandelt, obwohl nur vermietet wird.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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