Gewerbesteuerumlage
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Die Gewerbesteuerumlage ist der Anteil des Gewerbesteueraufkommens, den die Gemeinden an Bund und Länder abführen müssen. Sie dient als Ausgleich dafür, dass die Gemeinden am Aufkommen der Einkommensteuer beteiligt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 95)
Beispiel: Erzielt eine Gemeinde hohe Gewerbesteuereinnahmen, muss sie einen gesetzlich festgelegten Teil davon als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder weiterleiten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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