Gewerbeordnung
- Andreas Armster

- 15. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Gewerbeordnung regelt die Ausübung von Gewerben und schränkt die grundsätzlich bestehende Gewerbefreiheit durch Anzeigepflichten und behördliche Auflagen ein; sie gilt für gewerbliche und kaufmännische Unternehmen, nicht jedoch für freie Berufe oder bestimmte Handwerksbetriebe. (vgl. Carstensen 2017, S. 14)
Beispiel: A möchte einen kleinen Online-Handel für Haushaltswaren eröffnen. Bevor A starten darf, meldet sie ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, wie es die Gewerbeordnung vorschreibt. Erst nach dieser Anzeige kann sie ihren Betrieb rechtmäßig aufnehmen, wobei das Gewerbeamt die relevanten Informationen an andere Behörden weiterleitet.
Carstensen, S. (2017): Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler



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