Gewerbeertrag
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Der Gewerbeertrag ist die zentrale Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Er ergibt sich aus dem steuerlichen Gewinn eines Gewerbebetriebs, der um bestimmte gesetzliche Hinzurechnungen erhöht und um bestimmte Kürzungen vermindert wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 91 f.)
Beispiel: Zum Gewinn eines Unternehmens werden z. B. Teile von Zinsaufwendungen oder Mietaufwendungen hinzugerechnet, um den maßgeblichen Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer zu ermitteln.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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