Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Gewerbebetriebs
Ein Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn juristische Personen des privaten Rechts oder nichtrechtsfähige Vereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 2 Abs. 3 GewStG). (vgl. Puke 2023, S. 129)
Beispiel: Ein eingetragener Verein betreibt dauerhaft einen Kiosk zur Finanzierung seiner Vereinsarbeit. Dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb gilt als Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Gewerbebetriebs.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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