Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die planmäßig mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Tätigkeiten in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie in freien Berufen zählen nicht dazu. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 280)
Beispiel: Eine Person eröffnet einen Friseursalon, arbeitet dort selbstständig und möchte mit den Dienstleistungen Gewinn erzielen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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