Geteilte Stellvertretung
- Andreas Armster

- 8. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Geteilte Stellvertretung ist ein Typ der Stellvertretung, bei dem der Stellvertreter nur einen Teil der Aufgaben der vertretenen Person eigenverantwortlich übernimmt, während andere Aufgaben weiterhin von dieser selbst oder von Dritten erledigt werden. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 522 f.)
Beispiel: Eine Teamleiterin ist für zwei Wochen auf einer Fortbildung. Ihr Stellvertreter übernimmt in dieser Zeit nur die Aufgaben der Einsatzplanung, während die fachliche Freigabe von Projekten weiterhin von einer anderen Führungskraft übernommen wird.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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