Gesonderte Feststellung
Eine gesonderte Feststellung liegt vor, wenn bestimmte Besteuerungsgrundlagen (z. B. gemeinsame Einkünfte mehrerer Personen) separat festgestellt werden. Diese Feststellungen sind für die späteren Steuerbescheide verbindlich. (vgl. Puke 2023, S. 128)
Beispiel: Zwei Personen betreiben gemeinsam eine GbR. Das Finanzamt stellt den Gewinn der GbR zunächst gesondert fest und verteilt ihn auf beide Gesellschafter. Anschließend übernimmt jedes Wohnsitzfinanzamt den jeweiligen Gewinnanteil in den Einkommensteuerbescheid der Gesellschafter.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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