top of page
YouTube.png

Gesetzliches Pfandrecht

Ein gesetzliches Pfandrecht entsteht automatisch durch Gesetz, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Beispiele sind das Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) und das Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff. BGB). Es dient meist dazu, Vorleistungen einer Partei abzusichern und erlaubt die Verwertung von pfändbaren Sachen des Schuldners, wenn dieser nicht zahlt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 414)


Beispiel: Ein Handwerker repariert das Auto eines Kunden. Solange die Rechnung nicht bezahlt ist, darf der Handwerker das Auto zurückbehalten (Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB) und es im Notfall verwerten, um seine Forderung zu decken.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page