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Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage ist ein gesetzlich vorgeschriebener Teil der Gewinnrücklagen, der durch Einbehalt eines Teils des Jahresüberschusses gebildet wird und der Stärkung des Eigenkapitals sowie dem Gläubigerschutz dient. (vgl. Roos 2024, S. 292 f.)


Beispiel: Eine AG erzielt einen Jahresüberschuss von 200.000 €. Nach § 150 AktG werden 5 % (10.000 €) in die gesetzliche Rücklage eingestellt, wodurch sich der ausschüttungsfähige Gewinn entsprechend verringert.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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