Gesetzliche Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel sind in Deutschland Euro-Banknoten und Euro-Münzen. Sie müssen grundsätzlich zur Begleichung von Schulden angenommen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 280)
Beispiel: Eine Person hat eine offene Rechnung von 20 €. Sie kann diese mit einem 20-Euro-Schein bezahlen, da Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel sind. Bei Euro-Münzen besteht eine Annahmepflicht nur bis zu 50 Münzen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare