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Gesetzliche Zahlungsmittel

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Gesetzliche Zahlungsmittel sind in Deutschland Euro-Banknoten und Euro-Münzen. Sie müssen grundsätzlich zur Begleichung von Schulden angenommen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 280)


Beispiel: Eine Person hat eine offene Rechnung von 20 €. Sie kann diese mit einem 20-Euro-Schein bezahlen, da Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel sind. Bei Euro-Münzen besteht eine Annahmepflicht nur bis zu 50 Münzen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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