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Gesetzliche Sozialleistungen

Gesetzliche Sozialleistungen sind vom Arbeitgeber verpflichtend zu erbringende Leistungen, wie Beiträge zur Sozialversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beiträge zur Unfallversicherung sowie Zahlungen bei Mutterschutz oder an Feiertagen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 455 f.)


Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt für seine Beschäftigten monatlich Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung und übernimmt die Lohnfortzahlung bei Krankheit.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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