Gesetzliche Rentenversicherung
- Andreas Armster

- vor 17 Stunden
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und dient der finanziellen Absicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene. Sie wird hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch staatliche Zuschüsse finanziert und zahlt unter anderem Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 518 ff.)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin zahlt während ihres gesamten Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Mit 67 Jahren geht sie in den Ruhestand und erhält monatlich eine Altersrente, die ihr als finanzielle Absicherung im Alter dient.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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