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Gesetzliche Gewinnrücklage

Die gesetzliche Gewinnrücklage ist ein Teil der Gewinnrücklagen, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Unternehmen müssen daraus einen bestimmten Prozentsatz des Jahresüberschusses in die Rücklage einstellen. Sie dient der Stärkung des Eigenkapitals und darf nur für bestimmte Zwecke aufgelöst werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 296 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat ein Nennkapital von 1 Mio. € und erzielt im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 250.000 €. Gesetzlich vorgeschrieben ist, 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Gewinnrücklage einzustellen. Das entspricht 12.500 €.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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