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Gesetzgebungshoheit

9. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Gesetzgebungshoheit regelt, ob der Bund oder die Länder Gesetze erlassen dürfen. Im Steuerrecht liegt sie überwiegend beim Bund, in bestimmten Fällen aber auch bei den Ländern. (vgl. Puke 2023, S. 127)


Beispiel: Der Bund erlässt das Einkommensteuergesetz (EStG). Ein Bundesland kann dagegen eine örtliche Aufwandsteuer, z. B. eine Vergnügungssteuer, regeln.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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