Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) war ein Spezialgesetz für Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds. Es regelte deren Errichtung und Betrieb und sollte vor allem die Anleger schützen. Außerdem enthielt es steuerliche Regelungen, sodass Anleger wirtschaftlich möglichst ähnlich wie bei einer direkten Kapitalanlage behandelt wurden. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet einen Investmentfonds mit 10 Mio. € Anlegergeld. Das KAGG legt fest, wie die Gesellschaft den Fonds verwalten muss und schützt damit die Interessen der Anleger. Die Anleger sollen steuerlich grundsätzlich so behandelt werden, als hätten sie direkt in die entsprechenden Vermögenswerte investiert.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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